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Was versteht man unter dem IRTP Verfahren?

Das IRTP Verfahren (Inter-Registrar Transfer Policy) ist ein Verfahren der ICANN, das am 07.12.2016 eingeführt wurde und den Ablauf eines Domaininhaberwechsels steuert und an Bedingungen knüpft. Dieses Verfahren ist für gTLDs (.com, .net, .org, etc.) und auch für nTLDs (.shop, .gmbh, .berlin, etc.) verpflichtend.

Bei einem Inhaberwechsel, der durch ein Whois-Update oder Providerwechsel stattfindet, muss der Änderung sowohl der alte als auch der neue Inhaber zustimmen. Bestätigt einer der Inhaber nicht oder lehnt dies aktiv ab, so wird kein Inhaberwechsel durchgeführt. Beachten Sie bei einem Inhaberwechsel, dass auf der Validierungswebseite die Transfer-Sperre nicht aktiviert werden sollte, falls die Domain danach noch transferiert werden soll. Bitte achten Sie beim einem Transfer der Domain darauf eine eventuell aktivierte Whois-Privacy-Protection zu deaktivieren, da die whois E-Mailadresse meist mit dem Transfer erlischt und somit nicht validiert werden kann.

Bei einer Neuregistrierung ist darauf zu achten, dass die angegebene Whois-E-Mail-Adresse auch erreichbar und valide ist. Hierbei wird eine Kontaktvalidierung erforderlich, die, sofern nicht erfolgt, auch zur Stilllegung der Domain führen kann ( sog. OnHold). Die Domain bliebe zwar registriert, ist aufgrund einer Sperre der Registrierungsstelle dann jedoch nicht mehr aufrufbar, bis die Validierung erfolgte.

Für ausländische Firmen sind auch weitere Identitätsnachweise durch den Domainkontakt-Ansprechpartner der Firma möglich. So z.B. Notarized statement, Valid Drivers license, Passport, Article of Incorporation, Military ID, State/Government issued ID, Birth Certificate nachzulesen unter https://www.icann.org/resources/pages/transfer-policy-2016-06-01-en

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