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Welche Anforderungen stellen die Vergabestellen an Whois Daten?

Änderungen bei .de Domains: Bei Neuregistrierungen von .de Domains findet ab dem 28.Januar 2026, nach Vorbild der gLTDs, eine Kontaktvalidierung der Whois-Daten statt. Im folgenden finden Sie genauere Infos.

Im November 2025 haben Bundestag und Bundesrat das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) beschlossen. Das Gesetz wurde am 5. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit unmittelbar am 6. Dezember in Kraft.

Im Zuge von NIS 2 werden viele Vergabestellen zu einem strikteren Umgang mit Whois Daten gezwungen. Die gTLD nutzten bisher eine E-Mail Verifizierung, werden aber Ihre Anforderungen erweitern und ggf. eigenständig weitere Verifizierungen und Nachweise fordern. Achten Sie daher immer darauf nur wahre Daten anzugeben. Fehler und falsche Angaben können zum Verlust der Domain führen.

Im folgenden finden Sie die aktuellen Anforderungen der Denic (.de Domains):

Phase I – 28. Januar 2026

  • Adressdaten: Es wird nicht mehr möglich sein, Dummywerte für die Organisation oder Telefonnummer anzugeben. Ebenso findet eine Prüfung der Postleitzahlen und Ortsnamen statt.
  • Domainabfrage: Für alle Domains werden das Registrierungsdatum sowie das verwaltende DENIC-Mitglied veröffentlicht. Ferner werden die Inhaberdaten (Name, Adresse, E-Mail sowie Telefonnummer) veröffentlicht, wenn der Domaininhaber eine juristische Person (Kontakt-Typ „organization“) ist.  Inhaberdaten müssen daher korrekt typisiert werden. Nur für natürliche Personen darf ausschließlich der Kontakt-Typ „PERSON“ verwendet werden.
  • Data Publication: Künftig müssen dem Domaininhaber einmal jährlich dessen Daten zugänglich gemacht werden, verbunden mit der Aufforderung, die Daten zu prüfen und dem zuständigen Provider mitzuteilen, wenn die Daten unrichtig oder unvollständig sind („Registration Data Reminder“). Dies geschieht nach dem Vorbild der gTLDs.
  • E-Mail Verification: Wird in den Daten eines Domaininhabers erstmals eine bestimmte E-Mail-Adresse verwendet, müssen wir die E-Mail-Adresse aktiv verifizieren. Dies geschieht ebenfalls nach dem Vorbild der gTLDs.

Phase II – Go Live der Verifizierungsprozesse am 14. April 2026

  • Ab diesem Zeitpunkt werden eingehende Kontact- sowie
    Domainaufträge einem Risk Assessment der DENIC unterzogen.
    Sobald die Daten als verdächtig bzw. risikoreich eingestuft
    werden, wird bei uns eine Verifizierung angefordert.
    Wenn innerhalb der ersten 3 Wochen keine Verifizierung
    erfolgt, so wird DENIC zusätzlich den Domaininhaber per
    E-Mail informieren.
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